Allgemeine Geschäftsbedingungen FLOWVISION Media
Stand: Januar 2020
1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen „FLOWVISION Media“ (nachfolgend: “FLOWVISION Media” genannt) und dem Auftraggeber, (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), gelten für alle Angebote und Leistungen der FLOWVISION Media ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
1.1 Allen von „FLOWVISION Media“ angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt.
1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail, Fax). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.
2. Geltungsbereich
2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von FLOWVISION Media erbracht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen FLOWVISION Media und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn FLOWVISION Media mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.
2.3 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt FLOWVISION Media von Ansprüchen Dritter frei.
2.4 Vertragspartner dieser AGB, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, können sowohl natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige Personengesellschaften darstellen.
2.5 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.
3. Kosten
3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO. Im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und demnach auch nicht ausgewiesen. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 8 Stunden.
3.2 Reisekosten sind im Preis nicht enthalten und werden von FLOWVISION Media gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Videos. Er ist für FLOWVISION Media verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und des genehmigten Konzepts hergestellt wird.
3.3 FLOWVISION Media ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn zu fordern. So ist bei Unterzeichnung des Auftragsangebotes durch den Auftraggeber eine Teilvergütung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtvergütung fällig.
3.4 Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird FLOWVISION Media den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch FLOWVISION Media widerspricht.
3.5 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann FLOWVISION Media gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
3.6 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch FLOWVISION Media vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
3.7 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von FLOWVISION Media zurückzuführen sind.
3.8 Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat FLOWVISION Media Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.
4. Widerrufsbelehrung
4.1 Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag vor Zahlung des ersten Abschlags zu widerrufen.
4.2 Tritt der Auftraggeber danach von einem erteilten Auftrag zurück, kann FLOWVISION Media unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Betrags für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4.3 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.4 FLOWVISION Media kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist.
4.5 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
5. Produktion
5.1 Die Herstellung des Videos erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Briefings/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Videos.
5.2 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Videos Änderungswünsche, so hat er dem Auftragnehmer die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.3 Der Auftragnehmer erstellt kreative Leistungen. Diese sind, gleich ob ein Konzept vorliegt, immer subjektiv zu betrachten. Eine Nichteinhaltung der Qualitätsstandards ist subjektiv und nicht aussagekräftig.
5.4 FLOWVISION Media trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Videos als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Videos und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden.
5.5 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses Material durch FLOWVISION Media aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.
5.6 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese an FLOWVISION Media überträgt.
5.7 Der Auftraggeber versichert FLOWVISION Media, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte daran bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritte Ansprüche gleich welcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Auftraggeber hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, FLOWVISION Media von den Ansprüchen Dritter freizustellen.
5.8 FLOWVISION Media haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt FLOWVISION Media keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.
5.9 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.
5.10 Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel liegt bis zur Abnahme bei FLOWVISION Media.
6. Lieferfrist
6.1 FLOWVISION Media unterrichtet den Auftraggeber auf Wunsch über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.
6.2 Falls FLOWVISION Media feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.
6.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist FLOWVISION Media berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
6.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die FLOWVISION Media trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
7. Abnahme
7.1 FLOWVISION Media übergibt den Film unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 5 Tagen schriftlich die Abnahme des Videos bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.
7.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren.
7.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Lieferung des Videos schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
7.4 Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung
8.1 Tritt bei Herstellung des Videos ein Umstand ein, der die vertragsgemäße Herstellung unmöglich macht, so hat FLOWVISION Media nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung, die weder von FLOWVISION Media noch vom Auftraggeber zur vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen sind jedoch zu vergüten.
8.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar.
Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn FLOWVISION Media hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
8.3 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.4 Kommt es durch Dreharbeiten, die der Auftraggeber in dessen Geschäfts- und/oder Betriebsräumen oder in Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt FLOWVISION Media hierfür keine Haftung.
8.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für das Verletzen der Rechte Dritter im Rahmen der DSGVO im Rahmen einer Produktion, wenn Aufnahmen öffentlicher Gebäude, Straßenzüge o. ä. gewünscht sind. Dem Auftraggeber sind die Datenschutzbestimmungen bekannt. Wenn diese nicht bekannt sind, ist er gehalten, FLOWVISION Media um Beratung zu bitten.
9. Rechte
9.1 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei FLOWVISION Media. FLOWVISION Media überträgt dem Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Videos entstandenen Materialien und Unterlagen, insbesondere auch nicht der während eines etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen. Der Auftraggeber erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, kein Recht an Rohdaten oder ähnlichem.
9.2 Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Videos eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird der Auftragnehmer, soweit dies möglich ist, dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder, sofern eine solche nicht feststellbar ist, angemessene Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung der Ausdehnung der Nutzungsrechte wird der Auftragnehmer nur aus wichtigem Grund verweigern.
9.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, den Film im Internet (Social Media, Webseite) zu nutzen sowie Kopien des Videos für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden. Für jede andere Nutzungsart (z.B. TV, Kino) müssen die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert erworben werden. Die Kosten und Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.
9.4 Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Videos/des Videos eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird der Auftragnehmer, soweit dies möglich ist, dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder, sofern eine solche nicht feststellbar ist, angemessene Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung der Ausdehnung der Nutzungsrechte wird der Auftragnehmer nur aus wichtigem Grund verweigern.
9.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.
9.6 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Auftragnehmer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
9.7 FLOWVISION Media erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden und für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt. Ist dies nicht gewollt, muss der Auftraggeber die Geheimhaltung des Videos vereinbaren.
9.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch FLOWVISION Media selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
9.9 FLOWVISION Media ist nicht verpflichtet, das Material (Rohdaten, Tonaufnahmen u. a.) zu sichern. Eine Sicherung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, aus Kulanz. Sofern keine Sicherung der Daten nach Abgabe des fertig gestellten Films erfolgt, ist FLOWVISION Media nicht haftbar.
10. Verschwiegenheit
FLOWVISION Media und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
11. Salvatorische Klausel
11.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.
11.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Gerichtsstand
12.1 Dieser Vertrag und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Günzburg.
12.2 Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Günzburg vereinbart.